Allgemein

Die Kosten für einen Container setzen sich aus der gewählten Containergröße, der Mietdauer, der Entfernung zu unserem Firmensitz und der zu entsorgenden Abfallart zusammen.

Die Lieferung und Abholung des Containers fallen als Pauschalpreis je transportiertem vollen Container an.

Die Mietdauer richtet sich nach den benötigten Tagen. Bis 10 Tage ab Stelldatum fallen keine Mietgebühren an. Anschließend fällt ein Pauschalbetrag je zusätzlichem Tag an.

Abhängig von der Entfernung zu unserem Stammsitz in Nürnberg fällt ein entfernungsabhängiger Zuschlag an. Dieser wird auf den Transportpreis aufgeschlagen.

Die Abrechnung des Inhalts beziehungsweise Abfalls richtet sich nach der zu entsorgenden Abfallart, sowie dessen Gewicht. Grundlage ist hier stets das Ladungsgewicht des Containerinhaltes in Tonnen.

  • Ihr Container wird am Liefertag im Laufe des Tages geliefert und nicht zwingend morgens planen Sie daher die Befüllung des Containers den Folgetag und nicht den Liefertag ein.
  • Um Kratzer oder Beschädigung an Pflaster und Untergrund zu vermeiden raten wir Ihnen Holzbretter unter den Container zu legen.
  • Achten Sie darauf nur die zugelassenen Abfälle in den Container zu werfen. Fehlwürfe fallen bei der Annahmekontrolle sofort auf und führen zu höheren Entsorgungskosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.

Maße (Länge x Breite x Höhe)

Absetzcontainer offen:

  • 7 m³ Container: 3,50m x 1,75m x 1,50m
  • 10 m³ Container: 3,75m x 1,75m x 1,80m
  • 20 m³ Container: 5,00m x 1,75m x 2,25m
  • 7 m³ Container befahrbar: 4,50m x 1,75m x 1,10m

Absetzcontainer mit Deckel:

  • 7 m³ Container: 3,75m x 1,75m x 1,50m
  • 10 m³ Container: 4,00m x 1,75m x 2,00m

Abrollcontainer offen:

  • 10 m³ Container: 6,50m x 2,40m x 0,70m
  • 20 m³ Container: 6,50m x 2,40m x 1,80m
  • 40 m³ Container: 7,0m x 2,40m x 2,40m

Baustoffe

Die Lieferung unserer Baustoffe fällt als Pauschalpreis je Lieferung an.

Soll das Material im Container verbleiben fallen ab dem 10 Tag ab Stelldatum zusätzlich Mietgebühren an.

Abhängig von der Entfernung zu unserem Stammsitz in Nürnberg fällt ein entfernungsabhängiger Zuschlag an. Dieser wird auf den Transportpreis aufgeschlagen.

Die Abrechnung der gelieferten Baustoffe (Inhalt) erfolgt grundsätzlich als Tonnenpreis, sprich nach Gewicht.

Die Lieferzeit nach Eingang Ihrer Bestellung beträgt 1-3 Tage. Wenn Sie Selbstabholer sind ist die Abholung während unserer Öffnungszeiten jederzeit und ohne Voranmeldung möglich.

Die gängigsten Baustoffe, wie Schotter (Mineralbeton), Splitt, Sand und Humus haben wir auf Lager Sie können einfach vorbeikommen und diese in der gewünschten Menge erwerben.

Da es sich bei den angebotenen Baustoffen um Naturprodukte handelt, kann es zu farblichen Abweichungen kommen. Aus diesem Grund können wir keine Farbgarantie auf unsere Produkte geben.

Befüllung & Entsorgung

Welche Abfälle zusammen entsorgt werden dürfen und welche Abfälle zu trennen sind können Sie unserer Abfallberatung entnehmen.

Container dürfen maximal bis zur Oberkante befüllt werden, da ansonsten eine Sicherung der Ladung nicht möglich ist und andere Verkehrsteilnehmer durch herabfallende Abfälle gefährdet werden könnten.

Alle unsere Container dürfen mit maximal 12,5 Tonnen Abfall befüllt werden. Schwerere Container übersteigen das zulässige Gesamtgewicht unserer Fahrzeuge von 26 Tonnen. Da die verschiedenen Abfälle unterschiedliche spezifische Gewichte (Tonnen pro Kubikmeter) haben können keine großen Container (>10 Kubikmeter) mit schwerem Material, wie Bauschutt oder Erdaushub befüllt werden.

Eine falsche Befüllung und Fehlwürfe fallen spätestens bei der Annahmekontrolle des Abfalls in der Entsorgungsanlage auf. Es entstehen zusätzliche Kosten, die in Rechnung gestellt werden. Die Mehrkosten richten sich dabei immer nach der Entsorgungsgebühr pro Tonne der nächst höheren Abfallkategorie.

Eine Vermischung von gefährlichen Abfällen mit nicht gefährlichen Abfällen oder anderen gefährlichen Abfällen ist grundsätzlich unzulässig und gesetzlich verboten. Vgl. hierzu §9a Abs. 1 KrWG.

Lieferung & Abholung

Im Normalfall benötigen wir einen Tag Vorlauf. Sprich wenn Ihre Bestellung bis 14.00 Uhr bei uns eingeht ist bereits eine Stellung im Laufe des nächsten Tages möglich.

Achtung! Wenn der Container auf öffentlichen Grund gestellt werden soll ist hierfür eine verkehrsrechtliche Erlaubnis notwendig. Wenn wir diese für Sie mitbeantragen sind hier weitere 3-5 Tage Genehmigungszeitraum mit einzurechnen.

 Sie können gerne einen Wunschzeitraum für Ihre Containeranlieferung mit angeben. Wir werden diesen soweit möglich berücksichtigen. Wir können allerdings auf Grund von externen Einflüssen, wie Staus und Wartezeiten auf anderen Baustellen nicht garantieren, dass der Container auch in dem gewünschten Zeitraum geliefert wird.

Unsere Terminbestätigung bezieht sich deshalb immer auf den Liefertag.

Sollten Sie für die Befüllung des Containers Baumaschinen oder Personal für die Befüllung des Containers einplanen sollten Sie dieses daher immer für den Folgetag des Anliefertermins kalkulieren.   

Sie können gerne einen Wunschzeitraum für Ihre Containeranlieferung mit angeben. Wir werden diesen soweit möglich berücksichtigen. Wir können allerdings auf Grund von externen Einflüssen, wie Staus und Wartezeiten auf anderen Baustellen nicht garantieren, dass der Container auch in dem gewünschten Zeitraum geliefert wird.

Unsere Terminbestätigung bezieht sich deshalb immer auf den Liefertag.

Sollten Sie für die Befüllung des Containers Baumaschinen oder Personal für die Befüllung des Containers einplanen sollten Sie dieses daher immer für den Folgetag des Anliefertermins kalkulieren.    

Die Abholung Ihres Containers können Sie wahlweise über unser Bestellformular, per E-Mail oder telefonisch beauftragen.

Die Abholung Ihres Containers erfolgt 1-3 Tage nach Eingang Ihres Abholauftrages.

Bitte beachten Sie, dass es vereinzelt zu längeren Abholzeiträumen kommen kann, da wir bei hohem Auftragsvolumen Baustellen auf denen noch gearbeitet wird vorrangig bedienen, um allen unseren Kunden eine reibungslose Abwicklung Ihrer Projekte ohne zeitliche Verzögerung zu gewährleisten.

Wenn Ihr Container voll ist und Sie einen weiteren Container benötigen können Sie einen Containerwechsel oder Containertausch bestellen. Wir liefern Ihnen anschließend zeitgleich einen leeren Container und nehmen den vollen Container mit. Den Containertausch können Sie wahlweise telefonisch, per Mail oder über das Bestellformular auf unserer Website ordern.

Für die Anlieferung, Abholung oder Tausch des Containers müssen Sie nicht persönlich anwesend sein. Der Containerstellplatz muss frei zugänglich und erkennbar sein. Hierfür können Sie den Aufstellort markieren, oder Sie lassen uns vorab ein Bild mit dem gewünschten Aufstellort per Mail oder WhatsApp zukommen. Weiter sollten Sie für eventuelle Rückfragen unserer Fahrer telefonisch erreichbar sein.

Stellgenehmigung

Container dürfen auf öffentlichen Flächen grundsätzlich nur mit behördlicher Genehmigung gestellt werden. Für das Aufstellen von Containern im Bereich von Parkflächen ist eine Straßensondernutzung auch Stellgenehmigung genannt notwendig. Außerhalb dieser Bereiche wird zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung inklusive Verkehrssicherung benötigt.

Falls Sie eine Straßensondernutzung oder verkehrsrechtliche Anordnung benötigen können Sie diese wahlweise selbst bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen, oder Sie beauftragen uns mit der Einholung der benötigten Genehmigung. Wir besitzen für unser Einzugs- und Liefergebiet eine spezielle Genehmigung, wodurch sich die Genehmigungsdauer auf 3-5 Werktage verkürzt.

Wichtig! Die Straßensondernutzung beinhaltet keine Stellung von Halteverboten diese müssen gesondert beauftragt werden.

Halteverbote und Verkehrssicherungsmittel, wie Warnbaken und Absperrschranken können Sie wahlweise bei einem hierauf spezialisierten Unternehmen, oder direkt bei uns mitbestellen.

Einige Landkreise fordern neben den vorgeschriebenen Reflektoren auf den Containern auch die Stellung von Warnbaken. Diese können bei Bedarf durch uns bereitgestellt werden.

Sie können die Stellgenehmigung auch selbst bei Ihrer zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

Aufstellort

Um einen Absetzcontainer der Größen 7 und 10 Kubikmeter aufzustellen, genügt eine Aufstellfläche von 5 Meter Länge und 3 Meter Breite. Es ist jedoch wichtig, dass die Einfahrt beziehungsweise Zufahrt ebenfalls 3 Meter breit ist, damit der LKW ebenfalls in die Einfahrt passt.

Weiter benötigt der Absetz-LKW circa 3 PKW-Längen oder 15 Meter Rangierfläche, um den Container nach hinten absetzen zu können.

Um Abrollcontainer und unsere großen 20 Kubikmeter Absetzcontainer aufstellen zu können wird eine Fläche von 8 Meter Länge und 3 Meter Breite benötigt. Da diese Container deutlich Größer sind wird zudem mehr Rangierfläche benötigt. Hier müssen Sie mit 4 PKW-Längen, sprich 20 Metern Rangierfläche rechnen.

Durchfahrten müssen eine Mindesthöhe von 3,50 Meter für Absetzcontainer und 4,00 Meter für Abrollcontainer haben. Die lichte Höhe am Abstellort muss 5 Meter für Absetz- und 6 Meter für Abrollcontainer betragen.

Wir können Container über Zäune und Hecken in Ihren Garten oder Ihre Einfahrt stellen. Das Hindernis darf nicht höher als 1 bis 1,20 Meter sein.

Bei höheren Hecken oder Zäunen und fehlenden alternativen Stellplätzen empfehlen wir die Abholung Ihrer Abfälle mittels LKW mit Ladekran.

Die Zufahrt und der Aufstellort des Containers müssen hinreichend tragfähig sein, um mit 26 Tonnen Fahrzeugen befahren zu werden.

Bitte beachten Sie, dass bei nicht ausreichend tragfähigen Untergründen  auf Grund des Gewichtes deutliche Schäden und Abdrücke am Untergrund entstehen können.

Die Zufahrt erfolgt daher immer auf Risiko und Anordnung des Auftraggebers.

Eine Stellung von Containern in Garagen oder unter Carports ist ebenso nicht möglich. 

Ein Verrücken des Containers ist nicht zulässig, da hier eine sichere Abholung nicht mehr gewährleistet ist. In jedem Fall müssen Sie Kontakt mit unserer Disposition aufnehmen.

Container können und dürfen nur auf öffentlichen Flächen, wie Straßen oder Parkplätzen aufgestellt werden, wenn eine Straßensondernutzung umgangssprachlich Stellgenehmigung genannt der zuständigen Verkehrsbehörde vorliegt.